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Tierschutz-TÜV für Stallbauten |
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Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich dafür ein, dass Haltungssysteme, in denen Schweine, Rinder, Hühner und andere Tiere in der Landwirtschaft gehalten werden, auf ihre Tiergerechtheit geprüft werden, bevor sie auf den Markt kommen. Ein Tierschutz-TÜV sollte gewährleisten, dass der Stallbau sich nicht allein an den ökonomischen Ansprüchen der Hersteller und Betreiber orientiert, sondern auf die Bedürfnisse der Tiere abgestimmt wird. Verletzungen, gesundheitliche Schäden und weitere Leiden der Tiere, die auf ein falsches „Stalldesign“ zurückzuführen sind, könnten damit in serienmäßig hergestellten Aufstallungssystemen verhindert werden. Die Prüfung sollten unabhängige Experten übernehmen. |
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Einführung des Prüfverfahrens beschlossenIm März 2009 hatten diese Forderungen der Allianz für Tiere, zu der neben dem Deutschen Tierschutzbund der BUND, die Schweisfurth Stiftung und die Verbraucherzentrale Bundesverband gehören, endlich Erfolg: Die große Koalition einigte sich auf die Einführung eines entsprechenden Prüfverfahrens - den Tierschutz-TÜV, der ab 2012 im ersten Schritt für die Legehennenhaltung, später auch auf für andere Tierarten eingeführt werden soll.
Im Mai 2009 wurde das Tierschutzgesetz geändert und damit der Weg frei für ein neues bundesweit einheitliches Prüf- und Zulassungssystem für Tierhaltungssysteme sowie Betäubungsgeräte für die Schlachtung. Die Vorgaben für ein bundesweit einheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren müssen nun durch eine Verordnung im Detail geregelt werden.
Ein Eckpunktepapier als Grundlage für die Verordnung liegt bereits vor. Gemeinsam mit unseren Partnern in der Allianz für Tiere in der Landwirtschaft hatten wir bereits 2004 „Eckpunkte für die Etablierung eines bundeseinheitlichen Prüf- und Zulassungsverfahren zur Sicherstellung der Tiergerechtheit von Aufstallungssystemen und Stalleinrichtungen" vorgestellt. Darauf aufbauend hat 2008 eine Arbeitsgruppe aus Ländervertretern, der Geflügelwirtschaft, der Stallbaufirmen, Wissenschaftlern aus Forschungseinrichtungen zusammen mit Vertretern der Allianz für Tiere in der Landwirtschaft gemeinsam ein Konzept mit Vorgaben und Ablauf für ein Prüf- und Zulassungsverfahrens vorgestellt. Zentrale Forderung ist, dass die Prüfung und Zulassung auf wissenschaftlichen, einheitlichen und objektiven Erkenntnissen basieren.
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