Nach dem Willen des EU-Ministerrats soll es in der EU künftig möglich sein, die Vermarktung von Lebensmitteln aus Klontieren zu beantragen. So jedenfalls sieht es ein Entschluss zur Neufassung der Novel Food Verordnung vor - der Verordnung über neuartige Lebensmittel, die im Wesentlichen auf die Prüfung gesundheitlicher Aspekte dieser Produkte abzielt.