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Europäische Versuchstierrichtlinie |
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Die Überarbeitung der EU-Versuchstierrichtlinie ist auf europäischer Ebene fast abgeschlossen. Das Europäische Parlament wird in seiner Vollversammlung am 8. September 2010 über die Richtlinie abstimmen. Wir erwarten, dass der jetzige Gesetzestext ohne weitere inhaltliche Änderungen verabschiedet wird. Die neue Richtlinie würde noch im Herbst in Kraft treten.
Leider bleiben die Inhalte der neuen Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren weit hinter den Erwartungen zurück:
- Primaten dürfen weiterhin nahezu ungezügelt verwendet werden.
- Verfügbare, tierversuchsfreie Methoden anstatt des Tierversuchs müssen nicht verbindlich angewendet werden.
- Neuerdings soll es Mitgliedstaaten nicht möglich sein, strengere nationale Regelungen zu erlassen.
- Mitgliedstaaten dürfen für einen Großteil der Tierversuche ein vereinfachtes, behördliches Verfahren zulassen.
Daher fordert der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit seinen Partnern in Deutschland und Europa erhebliche Nachbesserungen des vorliegenden Gesetzesentwurfs. |
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Die Rolle DeutschlandsNicht nur das seit 2002 im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz sondern auch der Koalitionsvertrag verpflichtet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene und in Deutschland für die Tiere einzusetzen. Doch ausgerechnet Deutschland hat in den zurückliegenden, monatelangen Verhandlungen dringend notwendige Regelungen gekippt oder ihnen die Zustimmung verweigert. Diese Blockadehaltung zeigt sich besonders beim Bundesforschungsministerium, das Tierschutz im Zusammenhang mit der EU-Versuchstierrichtlinie nur als Hindernis für die Forschungsfreiheit sieht.
Am 24. März 2010 beriet der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages federführend über die EU-Versuchstierrichtlinie. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen legte einen Antrag zur Nachbesserung der Richtlinie im Sinne des Tierschutzes vor, der jedoch leider abgelehnt wurde. Der Deutsche Tierschutzbund, der ihm angeschlossene Tierschutzverein für Berlin und die Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg hatten die Ausschusssitzung für eine gemeinsame Protestaktion vor dem Paul-Löbe-Haus genutzt.
Bilder mit Klick vergrößern. © Deutscher Tierschutzbund/Sabine Münch
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Wir bleiben dranWir haben uns während des gesamten Verfahrens immer wieder beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für strengere EU-weite Regelungen eingesetzt. Die für diese Richtlinie zuständigen Ausschüsse des Bundesrates und Bundestages haben wir ebenfalls über unsere Forderungen informiert. Auf europäischer Ebene stehen wir, gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen Eurogroup for Animals und der European Coalition to End Animal Experiments, mit Vertretern des Europäischen Parlaments, des EU-Ministerrats und der EU-Kommission in Kontakt.
Der Veröffentlichung der Richtlinie folgt eine zweijährige Frist, voraussichtlich bis Ende 2012, in der die Mitgliedstaaten diese in nationales Recht umsetzen müssen. Wir werden auch diesen Prozess kritisch verfolgen und uns dafür einsetzen, dass der bestmögliche Schutz von Versuchstieren erreicht wird.
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