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Einspruch gegen Kuhpatent

 
 


Das "Kuhpatent" gilt für Erbeinheiten, die auf die Milchleistung Einfluss nehmen. © Rainer Sturm/pixelio

Das Europäische Patentamt hat am 3. März die Einsprüche einer Verbandskoalition gegen das "Kuhpatent" abgelehnt. Dabei handelt es sich um ein Tierpatent, das vom Europäischen Patentamt im Januar 2007 an Wissenschaftler aus Neuseeland und Belgien vergeben wurde, die mithilfe genetischer Analyseverfahren Erbeinheiten aufgespürt hatten, die die Milchproduktion steuern. Das "Kuhpatent" (EP1330552) zählt damit zu den Patenten, bei denen die Gentechnik lediglich zur Analyse des Tiererbguts eingesetzt wurde - nicht für seine Veränderung, wie bei Patenten auf genmanipulierte Tiere.
 
Wir lehnen Patente auf Tiere und Pflanzen grundsätzlich ab - sei es auf genveränderte Tiere oder auf bestimmte Erbgut-Eigenschaften von Tieren. Aus Sicht des Tierschutzes ist bedenklich, dass diese Patente zusätzliche Anreize schaffen, um die Tiere einseitig zu überzüchten, statt wieder zur Zucht von gesunden, ausgeglichenen und naturnahen Tieren zurückzugelangen. Das "Kuhpatent" treibt die Hochleistungszucht von Milchkühen weiter voran und gefährdet damit die bäuerliche Landwirtschaft.
 
 
Die Verbände, die den Einspruch gegen das "Kuhpatent" eingereicht haben, darunter Greenpeace, Kein Patent auf Leben und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), über die auch der Deutsche Tierschutzbund indirekt beteiligt ist, hatten zum Verhandlungsbeginn am 3. März zu einer Protestkundgebung vor dem Europäischen Patentamt geladen. Sie wollten damit auch ihre Forderung nach einem grundlegenden Verbot von Tier- und Pflanzenpatenten bekräftigen.
 
Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung keine Patente auf landwirtschaftlich genutzte Tiere und Pflanzen. Wir appellieren deshalb an die Politik, jetzt endlich zu handeln und dieses Verbot in Deutschland und Europa durchsetzen.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Tierpatente
Problemfall Biopatente
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Kein Patent auf Leben! (01.03.10)
 
 

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