Diese Anbindehaltung in Bayern ist tierschutzwidrig.
Der Deutsche Tierschutzbund hat eine Strafanzeige gegen eine Reitschule in Bayern gestellt. Elf Schulpferde, auf denen Reitschüler das Reiten erlernen, stehen dort angebunden in Ständern.
Bei der Anbindehaltung sind die Pferde in engen Ständern angebunden. Die Pferde können sich lediglich ablegen und aufstehen, aber weder können sie sich frei bewegen oder wälzen, noch ausgestreckt liegen.
Wir setzen uns seit vielen Jahren für die Abschaffung der Anbindehaltung von Pferden ein. Inzwischen ist sie in fast allen Bundesländern verboten und wird nur noch in Bayern praktiziert. Experten der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes hatten recherchiert und bei einem Pferde-Hof in Bayern diese Ständerhaltung dokumentiert. Der Deutsche Tierschutzbund stellte daraufhin die Strafanzeige.
Wie wissenschaftliche Studien beweisen, zeigen über die Hälfte aller in Ständern gehaltenen Pferde gravierende Verhaltensstörungen. Die Tiere können weder ihr Bedürfnis nach Bewegung, Körperpflege und Kontakt zu anderne Pferden stillen können sie sich auf die Seite legen, um richtig schlafen zu können.
Auch in den vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten vom 9. Juni 2009 wird die Anbindehaltung von Pferden als tierschutzwidrig beurteilt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Tierschutz.
Spendenkonto
Sparkasse KölnBonn BLZ 370 501 98 Konto Nr. 40 444
IBAN:
DE 88 37050198 0000040444
BIC:
COLS DE 33
Spenden sind steuerlich absetzbar. Gemeinnützigkeit anerkannt. Selbstverständlich können Sie auch gerne das Online-Spendenformular verwenden.