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Pressemeldungen Juni 2009

 
 

12.06.09

Bundesrat entscheidet: Bleiben Masthühner weiter dicht gedrängt?

Heute entscheidet der Bundesrat über Änderungen im Kapitel „Masthühner" der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes dienen die zur Entscheidung anstehenden Empfehlungen des Agrarausschusses des Bundesrates und der Empfehlungen des Bundesministeriums nicht dazu, das Leid der jährlich 56,7 Millionen gemästeten Tiere zu beenden.
 
Zwar wird der Bundesrat beschließen, dass Lichtöffnungen für natürliches Tageslicht in den Stallanlagen vorgeschrieben werden. Die viel zu engen Besatzdichten bleiben Bestandteil der Verordnung. So sollen auch weiterhin bis zu 35 kg/m² möglich sein, in einzelnen Mastphasen sogar bis zu 39 kg/m². Das bedeutet, dass in der Endmast bis zu 22 Tiere auf einem Quadratmeter dahinvegetieren.
 
„Wer glaubt, mit mehr Licht sei dem Tierschutz Genüge getan, irrt. Die Platzvorgaben sind absolut ungenügend. Es geht offenbar wieder nur um die wirtschaftlichen Argumente, auf kleinem Raum möglichst viel Profit aus dem Tier herauszuholen. Wir fordern den Bundesrat und auch die Bundesregierung dringend auf, weitere Veränderungen hin zu mehr Tierwohl unverzüglich umzusetzen", erklärt Thomas Schröder, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes zur heutigen Beratung im Bundesrat.
 
Schröder betont, dass es neben dem Platzangebot weitere gravierende Haltungsprobleme in der Mast gibt. Gehalten werden Puten und Masthühner zu mehreren Zehntausenden in dunklen, strukturlosen Hallen. Diese Tiere sind gängige Beispiele für so genannte Qualzuchten. Die Jahrzehnte lange Zucht auf hohe Mastleistung, schnelles Wachstum und einen hohen Brustmuskelanteil haben den Körper der Tiere unphysiologisch verändert. Krankhafte Veränderungen des Bewegungsapparates und Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Verbindung mit hohen Todesraten sind die Folge. Ein großer Anteil der Tiere hat am Ende der Mast eine erhebliche Fehlstellung der Beine und Schwierigkeiten zu laufen. Aufgrund der verschmutzten und verkrusteten oder feuchten Einstreu leiden die Tiere an erheblichen Fußballenentzündungen. Da die Tiere ihr arteigenes Verhalten (picken, scharren, sandbaden, ruhen) nicht mehr ungestört ausüben können, nehmen Verhaltensstörungen zu. Kannibalismus-Erscheinungen sind unter diesen Haltungsbedingungen häufig. Um die Auswirkungen der Verhaltensstörungen zu verringern, werden den Tieren in der Regel am ersten Lebenstag die Schnäbel gekürzt.

 
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