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Pressemeldung Mai 2009 |
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05.05.09Europaparlament stimmt zu Tierversuchen ab: Deutscher Tierschutzbund appelliert an EU-AbgeordneteHeute stimmt das Europäische Parlaments über Änderungen zum Entwurf der Europäischen Kommission für eine Neuregelung des Tierversuchsbereichs1 ab. Der Deutsche Tierschutzbund fordert alle Parlamentarier auf, keine Aufweichungen des Kommissionsentwurfs zuzulassen. Viele Änderungsvorschläge - auch von deutschen Abgeordneten - zielten darauf ab, den Tierschutz zu Gunsten einer nahezu unbegrenzten Forschungsfreiheit drastisch einzuschränken.
Der Deutsche Tierschutzbund appelliert stellvertretend für seine 800.000 Mitglieder an die EU-Abgeordneten, sich jetzt für einen deutlich verbesserten Schutz von Versuchstieren einzusetzen. „Eine aktuelle Umfrage belegt, dass 81 Prozent der EU-Bürger2 und 85 Prozent der Deutschen3 ein Verbot von Versuchen an Affen, die mit Schmerzen und Leiden verbunden sind, befürworten", so Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Leiterin der Akademie für Tierschutz in Neubiberg. Außerdem sprechen sich 79 Prozent der EU-Bürger und 82 Prozent der Deutschen für ein Verbot von Tierversuchen aus, die nicht mit ernsten oder lebensbedrohlichen Krankheiten in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus erwartet eine große Mehrheit (80 Prozent der EU- und 84 Prozent der deutschen Bürger), dass Informationen über Tierversuche öffentlich zugänglich sind.
„Es geht nicht darum, die Forschung, den medizinischen Fortschritt oder die Verbrauchersicherheit substanziell einzuschränken. Es muss aber auch in diesen Bereichen der Einsatz von Tieren unter Kriterien erfolgen, die den anerkannten ethischen und aktuellen gesellschaftlichen Maßstäben gerecht werden. Wir fordern daher alle Parlamentarier auf, dem millionenfachen Tierleid in den Labors endlich Grenzen zu setzen. Die Wähler werden sich bei der anstehenden Wahl des Europäischen Parlaments auch daran orientieren, wie sich gerade jetzt die Volksvertreter für den Schutz von Versuchstieren einsetzen", so Rusche weiter.
Erhöhte EU-Anforderungen könnten auch die Situation in Deutschland hin zu mehr Tierschutz verbessern. Dass die steigenden Tierversuchszahlen nicht hingenommen werden dürften, verkünden die politischen Entscheidungsträger regelmäßig parteiübergreifend. „Dem muss nun endlich Rechnung getragen werden - mit europaweit einheitlichen und wirksamen Regelungen. Gerade Deutschland muss hier eine Vorreiterrolle übernehmen. Die Überarbeitung der EU-Richtlinie bietet dabei die historische Gelegenheit, hohe Tierschutzstandards für die gesamte EU verbindlich vorzuschreiben, so dass mögliche Wettbewerbsnachteile innerhalb Europas für die deutsche Industrie und Forschung vermieden werden. Politiker, die sich jetzt nicht dafür einsetzen, dass in der EU erheblich höhere Anforderungen an Tierversuche gestellt werden, zeigen, dass der Tierschutz sie nicht interessiert", betont Rusche.
Die geplante neue Richtlinie soll die momentan gültigen Vorschriften, die bereits 22 Jahre alt sind, ersetzen4. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt verschiedene Maßnahmen, welche der aktuelle Entwurf für die EU vorsieht, wie zum Beispiel eine Qualitätskontrolle von Tierversuchen oder die Veröffentlichung von Tierversuchsvorhaben. Der Verband fordert aber auch Nachbesserungen.
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1 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0543:FIN:DE:PDF
2 Alle genannten Zahlen wurden von dem Meinungsforschungsinstitut YouGov Plc (UK) erhoben. 7.139 Erwachsene wurden vom 24. Februar bis zum 4. März 2009 online befragt. Die Zahlen sind repräsentativ für die Bevölkerungszahlen der betreffenden Länder. Die Umfrage wurde in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweden, und der Tschechischen Republik durchgeführt.
3 Alle genannten Zahlen wurden von dem Meinungsforschungsinstitut YouGov Plc (UK) erhoben. 1.007 Erwachsene in Deutschland wurden vom 26. Februar bis zum 4. März 2009 online befragt. Die Zahlen sind repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung.
4 RICHTLINIE DES RATES 86/609/EWG vom 24. November 1986 zur Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
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