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Pressemeldung März 2009

 
 

30.03.09

Europaparlament verhandelt über Tierversuche: Deutscher Tierschutzbund appelliert an deutsche EU-Parlamentarier

Morgen stimmt der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments über Entwurfsänderungen der Europäischen Kommission für neue Bestimmungen zum Schutz von Versuchstieren[1] ab. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die deutschen Mitglieder des Ausschusses in einem Schreiben auf, keine Aufweichungen des Kommissionsentwurfs zuzulassen. Viele Änderungsvorschläge - auch von deutschen Abgeordneten - zielten darauf ab, den Tierschutz zu Gunsten einer nahezu unbegrenzten Forschungsfreiheit drastisch einzuschränken.
„Offensichtlich haben sich viele Volksvertreter im Landwirtschaftsausschuss von der Lobby der Forschungsgesellschaften und Industrie einwickeln lassen. Anders sind Initiativen, die beispielsweise darauf abzielen, die Qualitätsprüfung von Tierversuchen aufzuweichen, nicht zu erklären“, so Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Leiterin der Akademie für Tierschutz in Neubiberg. „Wir fordern die Ausschussmitglieder auf, dem millionenfachen Tierleid in den Labors Grenzen zu setzen. Die Wähler werden sich bei der anstehenden Wahl des Europäischen Parlaments auch daran orientieren, wie sich gerade jetzt die Volksvertreter für den Schutz von Versuchstieren einsetzen“, so Rusche weiter.
 
Erhöhte EU-Anforderungen könnten auch die Situation in Deutschland hin zu mehr Tierschutz verbessern. Dass die steigenden Tierversuchszahlen nicht hingenommen werden dürften, verkünden die politischen Entscheidungsträger regelmäßig parteiübergreifend. Gerade deutsche EU-Parlamentarier lehnten aber nun Maßnahmen, die über die Anforderungen des Tierschutzgesetzes hinausgehen, als überbordenden Bürokratismus ab. „Wenn nicht jetzt, wann dann sollen Maßnahmen ergriffen werden, dem millionenfachen Leid der Versuchstiere zu begegnen? Wenn wir auf nationaler Ebene schärfere Gesetze fordern, wird immer mit dem drohenden Wettbewerbsnachteil argumentiert. Das ist nun als Scheinargument entlarvt. Politiker, die sich jetzt nicht dafür einsetzen, dass in der EU erheblich höhere Anforderungen an Tierversuche gestellt werden, belegen, dass sie der Tierschutz nicht interessiert“, kommentiert Rusche.
 
Schwer nachvollziehbar sei der Meinungswandel einiger Abgeordneter hinsichtlich der Verwendung von Affen in Tierversuchen. Noch im Herbst 2007 verfasste das Europäische Parlament eine schriftliche Erklärung[2], in der ein Zeitplan für das Ende von Affenversuchen gefordert wurde. Versuche an wild gefangenen Affen und Menschenaffen, wie Schimpansen, sollten ganz verboten werden. „Auch hier knicken die Abgeordneten vor der Pharma- und Forscherlobby ein“, stellt Rusche fest. „Diese hochsensiblen und sozialen Tiere sollen nach Auffassung vieler Parlamentarier ohne weitere Einschränkungen als Test- und Forschungsobjekte herhalten.“
 
Besonders bedauerlich sei außerdem, dass die Vorreiterrolle der EU bei der Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierversuchen aufgegeben zu werden drohe. Setzte bisher die Anerkennung solcher Methoden internationale Maßstäbe, liegt nun ein Vorschlag auf dem Tisch, der die weltweite Anerkennung von Alternativmethoden voraussetzt, bevor sie in der EU verbindlich werden. „Nicht nur aus ethischen, auch aus forschungspolitischen Gesichtspunkten ist dies ein Skandal“, so Rusche abschließend.
 
Die geplante neue Richtlinie soll die momentan gültigen Vorschriften, die bereits 22 Jahre alt sind, ersetzen[3]. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt verschiedene Maßnahmen, welche der aktuelle Entwurf für die EU vorsieht, wie zum Beispiel eine Qualitätskontrolle von Tierversuchen oder die Veröffentlichung von Tierversuchsvorhaben. Der Verband fordert aber auch Nachbesserungen. Er verweist dabei auf die Unterstützung innerhalb der Bevölkerung: so belegt eine EU-weite Meinungsumfrage[4] der Europäischen Kommission deutlich, dass die Mehrheit der Bürger die derzeitige Tierversuchspraxis ablehnt.
 
[1] eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do
[2] Schriftliche Erklärung Nr. 40 zur Verwendung von Primaten zu wissenschaftlichen Zwecken, 2007
[3] RICHTLINIE DES RATES 86/609/EWG vom 24. November 1986 zur Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
[4] Siehe  YouGov Plc  Umfrage vom März 2009

 
  Mehr zu diesem Thema:
Tierversuche
EU-Versuchstierrichtlinie
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