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Europäische Versuchstierrichtlinie |
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Die Überarbeitung der EU-Versuchstierrichtlinie ist auf europäischer Ebene fast abgeschlossen. Die Europäische Kommission hatte im November 2008 den ersten Entwurf einer neuen Richtlinie veröffentlicht, die zum Schutz von Tieren beitragen soll, die für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Sie sollte die derzeitigen, bereits 22 Jahre alten Vorschriften, ersetzen. Einige der Regelungen der Kommission hätten zu notwendigen Verbesserungen zum Schutz von Versuchstieren in der EU beigetragen, auch wenn sie aus Tierschutzsicht nicht weit genug gingen.
Doch die Inhalte des derzeit diskutierten Kompromisstextes bleiben weit hinter den Erwartungen zurück. Einige Regelungen, die nach langen Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament, EU-Ministerrat und EU-Präsidentschaft im Dezember 2009 veröffentlicht wurden, bedeuten einen echten Rückschritt:
- Primaten dürften weiterhin nahezu ungezügelt verwendet werden.
- Verfügbare, tierversuchsfreie Methoden anstatt des Tierversuchs müssten nicht verbindlich angewendet werden.
- Neuerdings dürften Mitgliedstaaten keine strengeren nationalen Regelungen mehr erlassen.
- In Deutschland würde das schon jetzt viel zu lasche Genehmigungsverfahren für Tierversuche für einen Großteil der Versuche sogar noch vereinfacht werden.
Daher fordert der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit seinen Partnern in Deutschland und Europa erhebliche Nachbesserungen des vorliegenden Gesetzesentwurfs. |
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Die Rolle DeutschlandsNicht nur das seit 2002 im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz sondern auch der Koalitionsvertrag verpflichtet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene und in Deutschland für die Tiere einzusetzen. Doch ausgerechnet Deutschland hat in den zurückliegenden, monatelangen Verhandlungen dringend notwendige Regelungen gekippt oder ihnen die Zustimmung verweigert. Diese Blockadehaltung zeigt sich besonders beim Bundesforschungsministerium, das Tierschutz im Zusammenhang mit der EU-Versuchstierrichtlinie nur als Hindernis für die Forschungsfreiheit sieht.
Am 24. März 2010 hat der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages federführend über die EU-Versuchstierrichtlinie beraten. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen legte einen Antrag zur Nachbesserung der Richtlinie im Sinne des Tierschutzes vor, der jedoch leider abgelehnt wurde. Der Deutsche Tierschutzbund, der ihm angeschlossene Tierschutzverein für Berlin und die Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg hatten die Ausschusssitzung für eine gemeinsame Protestaktion vor dem Paul-Löbe-Haus genutzt.
Bilder mit Klick vergrößern. © Deutscher Tierschutzbund/Sabine Münch
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Wir bleiben dranDas gesamte Gesetzesverfahren wird vermutlich schon 2010 abgeschlossen sein. Bevor die Verhandlungsparteien offiziell dem derzeit diskutierten Kompromisstext zustimmen, werden wir weiterhin alles in unserer Macht stehende unternehmen, um wichtige Nachbesserungen durchzusetzen. Wir haben uns während des gesamten Verfahrens immer wieder beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für strengere EU-weite Regelungen eingesetzt. Die für diese Richtlinie zuständigen Ausschüsse des Bundesrates und Bundestages haben wir ebenfalls über unsere Forderungen informiert. Auf europäischer Ebene stehen wir, gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen Eurogroup for Animals und der European Coalition to End Animal Experiments, mit Vertretern des Europäischen Parlaments, des EU-Ministerrats und der EU-Kommission in Kontakt.
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