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Aktuelles und Presse

Pressemeldung Juli 2008

 
 

08.07.08

Deutscher Tierschutzbund fordert sofortiges Verbot des betäubungslosen Schlachtens

Der Deutsche Tierschutzbund fordert das sofortige Verbot des Schlachtens ohne Betäubung (Schächten), da dies ein klarer Fall von Tierquälerei ist. Er bekräftigt damit auch die Position der Vertreter der Bundestierärztekammer, die sich in der gestrigen Sendung Report Mainz für die Änderung des Tierschutzgesetzes aussprachen. Aktuelle Studien der Tierärzteschaft dokumentierten, dass die Tiere beim Schächten in der Regel minutenlang leiden. „Das betäubungslose Schlachten ist und bleibt Tierquälerei. Im Sinne der Tiere und eines Tierschutzes, der diesen Namen auch verdient, dürfen die Behörden keine Ausnahmegenehmigungen zum Schächten erteilen. Bei allem Respekt vor der Religionsfreiheit und den Bräuchen anderer Kulturen, darf der ethische und rechtliche Rahmen aber nicht gesprengt werden. In der Türkei wird die Elektrobetäubung als Religionskonform bewertet und wir werden auch hier in Deutschland weiterhin für die konsequente Umsetzung des Staatsziels Tierschutz kämpfen“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
 
Der Deutsche Tierschutzbund lehnt jedes Schlachten ohne Betäubung strikt ab, da es mit erheblichen und vermeidbaren Qualen für das Tier verbunden ist. Im Juli 2007 stimmte der Bundesrat der Änderung des Tierschutzgesetzes zu, wonach eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten nur dann erhalten werden kann, wenn dem Tier erhebliche Leiden und Schmerzen erspart bleiben. Der Gesetzesantrag des Bundesrates zur Verschärfung des Tierschutzgesetzes ist wegen verfassungsrechtlicher Bedenken beim Bund hängen geblieben - eine entsprechende Gesetzesänderung steht noch immer aus. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Bundesregierung erneut auf, eine konsequente Umsetzung des Verbots mit entsprechenden Kontrollen und ohne Ausnahmen zu realisieren.
 
Der Verband aus Bonn wendet sich zudem mit der Forderung an die Muslime, Tiere den deutschen Vorschriften entsprechend nur nach vorheriger Betäubung zu töten. Eine Alternative sei die Elektrokurzzeitbetäubung, die beispielsweise in Neuseeland angewendet würde. Dieses Fleisch werde von vielen muslimischen Bürgern – auch in Deutschland – als Alternative akzeptiert, ohne dass sie dadurch in einen Konflikt mit ihrem Glauben geraten würden. Das Tier blutet bei der Kurzzeitbetäubung ebenso wie beim betäubungslosen Schächten aus, und das Fleisch erfüllt die religiösen Speisevorschriften. Vor allem aber bleiben dem Tier durch die Betäubung unnötige Qualen erspart.
 
Die Tierschützer weisen darauf hin, dass Haus- und Hinterhofschächtungen weiterhin streng verboten sind. Wer ohne eine Genehmigung schächtet, könne mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro und mit Haftstrafe belegt werden.

 
  Mehr zu diesem Thema:
Qualvolles Opfer: Schächten
Kampagne: Ausnahmsloses Verbot des betäubungslosen Schlachtens (Schächten)
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